Weil die DAKKS den SaunaBund-Selbstbedienungs-Bock Gröning den staatlichen Segen zur Pflege des Solarien-Gartens gegeben hat.
Denn Gröning durfe in seinen Schulungen diese Kernbotschaft verbreiten:
Mit der Unterzeichnung des Beratungsprotokolls durch den Kunden wird der Schwarze Peter Befolgung der Dosierung (Vermeidung von UV-Schäden) an den Kunden weiter gereicht.
Damit sich die Beratung lohnt, soll dem Kunden anschließend ein Hauttyp3-Abo oder Hauttyp4-AbO für 10 Nutzungen verkauft werden -
Was der Kunde dann damit macht,
kann nicht kontrolliert werden.
Wenn das allgemein gilt, ist die Fähigkeit einer Kundenverwaltung zur Kontrolle des Nutzerverhaltens nicht erforderlich.
Alle Buchungssysteme, die das können,
sind vom Gesetzgeber nicht gewollt.
Wer sie dennoch nutzt und Kunden damit möglicherwise nervt und vergrault, ist selber schuld.
Also folgert die Gröning-geschulte Sonnenstudiofachkraft:
1. SB-Buchungsautomaten sind ok.
2. Wenn sich ein Kunde bei der Nutzung des Studios als Neuling outet,
bekommt nur dieser Grönings Beratungsgesprach mit dem "Schwarzen Peter" Beratungsprotokoll .
3.Der Verkauf einer Chipkarte mit dem Wert einer Besonnungsserie für Hauttyp 3 oder 4 beendet die Beratung.
4.Danach kann der Kunde mit der Chipkarte machen was er will . bzw. das machen, was damit möglich ist.
5.
Jede Person, die mit der Studio- Chipkarte in den Laden kommt ist bereits Kunde
2.
wurde beraten
3.
Ist nicht minderjährig
4. Weiß, wie sie dosieren muss
5. Darf deshalb die Chipkarte selbst wieder aufladen.
6. weiß, dass sie sich eine Schutzbrille aushändigen lassen muss.
7. Ein Kunde kann mit jedem neuen Abo (Besonnungsserie) eine neue Chipkarte kaufen
8 Wer die nutzt, kann nicht kontrolliert werden
Mag sein dass die DAKKS-Zerifizierer sich nicht vorstellen konnten,
welche indirekte Message - durch Vereinfachen und Weglassen -
Gröning als staatliches Sprachrohr in der Branche verbreiten durfte.
Die Wirkung war fatal:
Kein Studiobetreiber sah noch die Notwendigkeit, eine Berufsvertretung zu haben.
Selbst der BfB mit seinen Beratungszetteln hatte sich erübrigt.
Wenn es nichts mehr zu jagen gibt, schmeißt der Jäger die Flinte ins eben ins Korn.
Analyticon ist das Wasser abgegraben worden, durch Grönings SB-Persilschein, welche Rolle BSA spielt, kann ich nicht beurteilen,
ein Korrektiv zu Gröning scheint die AKADEMIE für die Fitnessbranche auch nicht zu sein. Warum auch, ähnelt sich doch die Klientel in der Nutzung der Solarien als lukrative SB-Nebeneinnahme.
Übrigens: Der Saunabund und damit Gröning hat offensichtlich immer noch Probleme die richtige Diktion zu verwenden:
....endgültige Version der sog. "UV-Schutz-Verordnung" (UV-Schutzverordnung, UVSV, Solarienverordnung, Solariumverordnung)....
schreibt Gröning auf der Saunabundseite hier:
http://www.saunabund-ev.de/index.php?id=820
Die richtige Bezeichnung ist:
"Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung)
wie hier zu lesen ist:
http://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/solar…recht_node.html
Es ist also in eine Verordnung zum Schutz vor schädlichen UV-Wirkungen.
Sie öffnet mit dem Schutz vor den Schäden das Tor zu den nützlichen UV-Wirkungen,
die der auf Lichtanwendung spezialisierte (Kosmetik-)Betrieb mit fachlichem Wissen und Können realisieren kann.
ABER:
Wer als Sonnenstudiobetreiber dem Kunden nur Bräunugsautomaten zur Nutzung anbietet
die Kundenzufriedenheit durch "0.3-optimierte" UVA-Bestrahlung schafft,
kann sich nicht auf die Zielsetzung der Verordnung berufen,
sondern nur noch auf das Recht zur Selbstschädigung.
Wenn diese 0.3-optimierten Idioten mit ihren "0.3-Röhren" weiterhin bestimmen,
wie die Branche praktiziert, ist mit einer Reaktion der Gesundheitschützer zu rechnen,
die die gewerbliche UV-Bestrahlung unwirtschaftlich macht
- wenn sie legal betrieben wird.
Eine Regelung - mit Übergangsfristen abgefedert - würden Poliker passieren lassen.
Mit der Perspektive 2 , 3 oder 4 Jahre und dann Sense , wer macht da noch weiter ?